Bedingungen

1.0 Angebot und Vertrag


1.1.

Das Angebot ist bindend und 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.


1.2.

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Akzept des Bestellers bei der Lieferant empfangen wurde.


1.3.

CMYK: Bei CMYK Drucken können Farbabweichungen von +/- 5 % vorkommen.


1.4.

Größenunterschiede von +/- 2mm bis 2 % können vorkommen.


2.0. Preis


2.1.

Alle Preise sind exkl. MwSt.


2.2.

Alle Preise wurden auf der Grundlage der am Tage der Angebotserteilung vorliegenden Ebene für Löhne, Werkstoffpreise und andere Kosten erteilt.


2.2.1.

Wenn der Besteller die Lieferant mit der Erstellung von Skizzen, Layout, Reinzeichnungen, Textentwürfen, Probedruck, Cromalin u.a.m. beauftragt hat, steht der Lieferant ein Recht auf Vergütung mit dem jederzeit bei der Lieferant geltenden Stundentarif zu.


2.2.2.

Sofern in dem Zeitraum bis zur Durchführung der Lieferung, Steigerungen der Löhne, Werkstoffpreise, öffentlichen Abgaben und anderen Kosten eintreten, ist die Lieferant berechtigt, die Preise um diese nachweisbaren Steigerungen zu regulieren.


2.2.3.

Sofern in dem Zeitraum bis zur Durchführung der Lieferung, Senkungen der Löhne, Werkstoffpreise, öffentlichen Abgaben und anderen Kosten eintreten, kann der Besteller verlangen, dass die Preise um diese nachweisbaren Senkungen zu regulieren sind.


2.2.4.

Preise in Fremdwährung basieren auf den am Tage der Angebotserteilung geltenden Kurse. Bei Kursänderungen behält der Lieferant sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu regulieren.


2.3.

Über den Angebotspreis oder vereinbarten Preis hinaus, ist die Lieferant dazu berechtigt, für folgende Leistungen eine Vergütung zu verlangen:


2.3.1.

Anfallende Arbeiten wegen Unvollständigkeit, Nichteignung oder Mangelhaftigkeit des vom Besteller, der Lieferant zur Verfügung gestellten Grundmaterials, sowie bei Korrekturen an dem gelieferten Material nach Einleitung der Arbeit. Falls der Preis für diese Arbeit 40 Euro übersteigt, orientiert die Lieferant vor Arbeitsbeginn darüber.


2.3.2.

Überstunden oder andere Maßnahmen, die beim Vertragsabschluss mit dem Besteller vereinbart werden.


2.4.

Falls der Besteller den Wunsch hat, dass die Lieferant die geleistete Arbeit oder das Eigentum aufbewahrt, das nicht dem Lieferanten gehört, und dass die Lieferant dieses auf sich nimmt, hat der Besteller dafür eine Vergütung zu zahlen, die über den vereinbarten Preis hinausgeht.


3. Lieferung


3.1.

Mit den in Punkt 3.2. erwähnten Vorbehalten, erfolgt der Versand zu dem mit dem Besteller vereinbarten Versandtermin. Wurde kein Versandtermin vereinbart, erfolgt der Versand, nachdem die Lieferant die Arbeit beendet hat.


3.2.

Falls die Lieferung aufgrund der in Punkt 9.1 erwähnten Umstände, oder wegen der vom Besteller ausgeführten Handlungen oder Unterlassungen verspätet oder verhindert wird, ist die Lieferant zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit oder Aufhebung des Vertrages, berechtigt. Sollte ein Vorfall, der dem oben erwähnten entspricht, bewirken, dass die Erfüllung durch die Lieferant durch veränderte Lieferbedingungen verteuert wird, ist die Lieferant verpflichtet, die Lieferung durchzuführen, sofern der Besteller erklärt, dass er die Lieferant durch Zahlung des von der Lieferant berechneten Mehrpreises, schadlos hält.


3.3.

Der Lieferort ist der Standort (Geschäftsräume) der Lieferant. Ein Versand jeglicher Art, der über die Grenzen des Standorts hinausgeht, geht zu Lasten des Bestellers, siehe Punkt 2.4 und Risiko. Die Lieferant ist verpflichtet, nach Anweisung des Bestellers und auf seine Kosten eine Transportversicherung abzuschließen, siehe Punkt 2.4.


4. Zahlung


4.1.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung 14 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen.


4.2.

Nach Auslauf der Bezahlungsfrist fällt ein Verzugszins von 2 % pro begonnenem Monat an.


4.3.

Nach Antrag der Lieferant hat der Besteller jederzeit eine Bankgarantie als Sicherheit für die Zahlung zu stellen. Sofern die Aufforderung nach Vertragsabschluss vorgelegt wird, ist die Lieferant dazu verpflichtet, den Besteller von allen damit in Verbindung stehenden Kosten freizuhalten.


4.4.

Wenn die Verhältnisse des Bestellers eine kontinuierliche Vertragsdurchführung begründen, steht der Lieferant das Recht auf eine Teil-Inrechnungstellung zu.


Wenn sie mit einer EC-Karte zu zahlen, wird der Betrag abgezogen, wenn Sie die Bestellung abschicken. 4.5.

5. Eigentümerverhältnisse


Bis zur endgültigen Zahlung sämtlicher Forderungen, bleiben die Waren der Lieferant Eigentum der Lieferant.


5. Schutzrecht, Urheberrecht u.a.m


6.1.

Skizzen, Layout, Reinzeichnungen, Textentwürfe, Schablonen u.a. – und ungeachtet mit welchen Techniken sie hergestellt wurden, und wie sie aufbewahrt werden – sind Eigentum der Lieferant. Eine Weiterleitung an Dritte ist ohne eine Genehmigung der Lieferant nicht zulässig.


6.2.

Was von der Lieferant als Aufwand für die Lieferung beschafft wurde, oder was sie hat beschaffen lassen, in der Form wie beispielsweise verarbeitete oder Zwischenprodukte, wie Reproduktions- und Druckmedien, ungeachtet mit welcher Technik sie hergestellt wurden, und wie sie aufbewahrt werden, sowie Werkzeuge wie z.B. Stanz-, Präge- oder Schweißwerkzeug, sind diese Eigentum der Lieferant. Nach Ausführung der Arbeit kann ihre Auslieferung nicht verlangt werden. Dieses gilt, ungeachtet ob das Erstellte gesondert in Rechnung gestellt wurde.


6.3.

Das Erstellte, auf das sich Punkt 6.2 erstreckt, ist ausschließlich für Arbeiten des Bestellers und nur nach vorheriger Absprache zu benutzen.


7. Verspätung


Bei Verspätungen hat der Besteller mit dem aus Punkt 3.2 hervorgehenden Vorbehalt das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er gleichzeitig beim Vertragsabschluss die Bedeutung einer genau zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgenden Lieferung präzisiert hat.


8. Mängel


8.1.

Die Lieferant haftet nicht für Fehler, die der Besteller nicht schriftlich bei der Korrektur oder dem Probedruck korrigiert hat.


8.2.

Geringere Abweichungen von genehmigten Probedrucken oder der vereinbarten Spezifikation, geben dem Besteller kein Recht auf Preisermäßigung, oder auf Verweigerung der Empfangnahme des bestellten Produkts.


8.3.

Die Lieferant ist zu einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % der vereinbarten Auflage berechtigt. In den Fällen, in denen Papier und andere Werkstoffe auftragsspezifisch von anderen als die Lieferant hergestellt wurden, ist die Lieferant, zu einer angemessenen Mehr- oder Minderlieferung, die über die 10 % der vereinbarten Auflage hinausgeht, berechtigt, die jedoch maximal den Lieferbedingungen des Werkstoffherstellers entspricht.


8.4.

Falls die Lieferung sich als mangelhaft herausstellt, ist der Besteller verpflichtet, dieses unverzüglich zu reklamieren. Unterlässt er die Reklamation, oder reklamiert er nicht innerhalb von 8 Tagen nach der erfolgten Lieferung, entfällt seine Reklamationsmöglichkeit. Die Lieferant ist berechtigt, einen Mangel zu beheben, sofern dieses innerhalb einer angemessenen Zeit ermöglicht wird.


Garantie von 24 Monaten - möglicherweise. durch Haltbarkeit begrenzt - gilt auch für Waren verwendet und Produkt zu erhalten. Sie müssen innerhalb einer angemessenen Zeit beanspruchen, die innerhalb von 2 Monaten, nachdem Sie den Fehler oder ein Defekt festgestellt haben.
8.5.

Sofern der Besteller selbst das Papier oder anderes für die Lieferung beschafft, haftet die Lieferant nicht für Mängel, die darauf zurückzuführen sind.


9. Haftung/Verantwortung


9.1.

Im Falle von Verspätungen und im Falle von Mängeln an der gelieferten Ware, trifft die Lieferant keine Verantwortung, sofern die Verspätung oder der Mangel an Fehlern oder an Beschädigungen der Produktionsausrüstung liegt, der nachweisbar die Verspätung oder Beschädigung der Produktion verursacht hat, sowie im Falle von Arbeitskonflikten jeder Art und im Übrigen jedem Umstand, über die die Lieferant nicht Herr ist, wie Brand, Wasserschäden, Naturkatastrophen, Krieg, Aufrüstung oder nicht vorhersehbare Einberufungen zum Militär in einem entsprechenden Umfang, Beschlagnahme, Sicherstellungen, Aufruhr, Randale, devisenrechtliche Beschränkungen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Treibkraftbeschränkungen, Export- und Importverbote und andere Situationen der höheren Gewalt.


9.2.

Verspätungen und mangelhafte Lieferungen, die sich auf die in Punkt 9.1 erwähnte Haftungsbefreiung erstrecken, sofern die Ursache für die Verspätung oder fehlende Ausführung des Zulieferers zu den unter Punkt 9.2 erwähnten Umständen gehören, oder nach Beendung des Unternehmens.


9.3.

Im Falle von Verspätungen oder Mängel an der gelieferten Ware, haftet die Lieferant nicht für Betriebsverluste, Ertragseinbußen oder andere indirekten Verluste, hierunter Verluste als Folge der Rechtslage des Bestellers Dritten gegenüber, siehe jedoch Punkt 9.4.


9.4.

Die Lieferant haftet in keiner Weise für die nicht vorhandene Befugnis des Bestellers für Reproduktion, Vervielfältigung von Schriften, Zeichnungen, Muster, Illustrationen, Texte, Warenzeichen, andere Geschäftsmerkmale und übrige Warenausrüstung, hierunter Formgebung oder anderes, die den Rechten von Dritten unterliegen können. Falls die Lieferant anlässlich der nicht vorhandenen Befugnis vonseiten des Bestellers für die Ausnutzung von Rechten, die einem Dritten zukommen, haftbar wird, hat der Besteller die Lieferant für eine derartige Haftung schadlos zu halten.


9.5.

Die Lieferant haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen an Eigentum, wie beispielsweise Originale, Werkstoffe u.a., die nicht der Lieferant gehören, die ihr jedoch mit Hinblick auf eine Lagerung, hierunter Aufbewahrung der von der Lieferant ausgeführten Arbeiten, überlassen wurden, siehe Punkt 2.5. Die Lieferant haftet jedoch, sofern nachgewiesen werden kann, dass der Verlust oder die Beschädigung einer groben Fahrlässigkeit vonseiten der Lieferant zuzuschreiben ist. Der Besteller hat selbst eine Versicherung des Gegenstandes gegen Beschädigung und Untergang abzuschließen. Falls Material zurückzugeben ist, ist dieses unmissverständlich bei der Anlieferung des Materials anzuzeigen – hierfür ist es mit frankierter Rückversandverpackung zu liefern.


10. Zulieferer


Die Lieferant ist berechtigt, die Arbeit ganz oder teilweise bei Zulieferern ausführen zu lassen.


11. Periodische Schriften


Wenn mit dem Besteller von periodischen Schriften keine andere Vereinbarung getroffen wird, gilt für Monats- und Quartalsschriften eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, und für Wochen- und 14-Tage-Schriften eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.


12. Das dänische Kaufgesetz


Die dänische Gesetzgebung, hierunter das dänische Kaufgesetz, ist in dem Umfang für den vorliegenden Vertrag anzuwenden, in dem der Rechtzustand nicht im Text dieses Vertrages oder in den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen festgelegt worden ist. Eine eventuelle Streitigkeit über die Interpretation des Vertrages oder über die Erfüllung der Bedingungen, oder der Handhabung der Konditionen, kann ausschließlich bei dänischen Gerichten und in Übereinstimmung mit den dänischen Bestimmungen für Gerichtsstand erfolgen.


13. Streitigkeiten


13.1.

Sofern anlässlich einer Lieferung Zweifel über die Vertragsmäßigkeit u.a. der Ware entstehen, ist es unser Recht zu entscheiden, ob die Streitigkeit beim Schiedsgericht oder beim ordentlichen Gericht zu entscheiden ist.


13.2.

Sofern das Verfahren beim Gericht zu führen ist, ist das Verfahren beim Gerichtsstand für unseren Standort einzuleiten, und ohne zu berücksichtigen, wo der Käufer seinen Wohnsitz und Aufenthalt hat.


13.3.

Sofern das Verfahren beim Schiedsgericht zu entscheiden ist, ist das Schiedsgericht nach den dänischen Bestimmungen der ”Allgemeinen Bedingungen für Arbeit und Lieferungen 1992", §47, zu berufen.


13.4.

Sachverständigengutachten sind nach den Bestimmungen der ”Allgemeinen Bedingungen für Arbeit und Lieferungen 1992", §45, zu bestellen. Darüber hinaus erstrecken sich die AB 92 nicht auf unsere Lieferungen.


14. E-Mail-Vermarktung


14.1. Vermarktungszweck

Als Kunde der Lieferant kann Ihre E-Mail-Adresse für Vermarktungszwecke benutzt werden.


14.2. Partei

Ihre E-Mail-Adresse wird niemals weitergeleitet/an Dritte verkauft. Sie erhalten ausschließlich Informationen vom ScandinavianBook.de-Konzern.


14.3 Intervall und Relevanz

Sie erhalten ausschließlich Informationen vom ScandinavianBook.de-Konzern, die sich auf relevante Produkte beziehen. Wir senden Ihnen maximal zwei Newsletter pro Monat.


16.2
Das Unternehmen versteht und respektiert die Bedeutung der Privatsphäre im Internet. Das Unternehmen wird keine Informationen über Kunden / Nutzer an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es notwendig ist, um eine Transaktion zu implementieren. Das Geschäft wird nicht Ihren Namen, Adresse, E-Mail-Adresse, Kreditkarte oder persönliche Daten an Dritte ohne Ihre vorherige Genehmigung zu verkaufen.
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